FRANKREICH VERLAENGERT UM EIN WEITERES JAHR DIE 44 T FUER DIE EURO 3 UND EURO 4

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Das Amtsblatt der Französischen Republik veröffentlichte in Dezember 2012 das Dekret 1359
Durch das sich das maximale zugelassene Gesamtgewicht im Straβengüterverkehr von 40 auf
44 T.für Lastkraftfahrzeuge mit über 4 Achsen erlaubt. Diese Regelung setzte eine Frist.