ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN/TRANSPORTBEDINGUNGEN
ERSTENS: spezifisch zu diesem Ladeauftrag oder auf dem Beförderungsdokument, unterliegt dieser Transportvertrag den CMR-Bedingungen.
ZWEITENS: Der Frachtführer erkennt die Bestimmungen dieses Abkommens, insbesondere;
– Die Verpflichtung des Fahrers bei Be- und Entladung present zu sein. Dabei hat er Menge und Zustand des gutes zu überprüfen. Falls er diese Ueberprüfung nicht durchführen kann, muβ er seine Vorbehalte ausdrücklich auf dem CMR-Frachtbrief angeben. Waren die zum Transport nicht geeignet sind dürfen nicht akzeptiert warden.
– Sofern es nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, darf der Fahrer selbst keine Be- und Entladetätigkeiten durchführen. Bei Miβachtung haftet der Frachtführer für all die dadurch entstandenen Schäden.
– Der Frachtführer haftet für Schäden und Verluste die bei der Ware auftreten können. Es sei denn, diese wurden durch höhere Gewalt oder andere laut CMR-Bedingungen vergesehene Entlastungsmotive ausgelöst. Die Beweislast obliegt dem Frachtführer.
Versagen der Beförderungsmittel, Unfälle und Diebstahl gelten allgemein nicht als höhere Gewalt.
– Die maximale Haftung des Frachtführers bei Verlust oder Beschädigung der gesamten Ware beträgt 8,33 SZR (Sonderziehungsrechte) für jedes Kilogramm des Rohgewichtes der Gesamtsendung, mit Ausnahme die auf dem Frachtbrief notierten Wertserklärung der zu transportierenden Güter.
DRITTENS: der Frachtführer muβ die entsprechenden gültigen Genehmigungen und Versicherung haben (EU-Lizenz, Versicherungsbrief,…) und uns vor Transportbeginn eine Kopie zukommen lassen. Er verpflichtet sich ebenfalls die Verwaltungsvorschriften zur durchführung des Transportes vollkommen zu erfüllen. Unter allen Aspekten während der Ausführung dieses Transportvertrages.
VIERTENS: der Frachtführer verpflichtet sich ebenso die Bescheinigung was die Erfüllung der steuerlichen Pflichten in Spanien bestätigt, wie in Artikel 43 des allgemeinen spanischen Steuerrechts, an ALL SCANDCARGO zu schicken. In gleicher Form soll uns auch das Sozialversicherungszertifikat, laut Artikel 42 des überarbeiteten Textes des Arbeitnehmergesetzes zugesandt warden.
FUENFTENS: für die vereinbarte Frachtzahlung dieses Beförderungsvetrages ist die Zusendung Ihrer Rechnung inklusive original vom Absender und Empfänger signierte und abgestempelte Lieferdokumentation (CMR-Frachtbrief und Begleitdokumente), als Nachweis der Warenzustellung notwendig. Unser Zahlungsziehl beträgt 60 Tage nach Rechnungserhalt am 25.jeden Monats. Zählend ab Rechnungseintritt MIT ALL der Lieferdokumentation; CMR, Lieferscheine, Palettenscheine, “Attestation zu Gestez Gayssot”…)
SECHSTENS: ALL SCANDCARGO und der Frachtführer sind sich damit überein, daβ jegliche Streitigkeiten auf den Schiedsanspruch des Transportschiedsgerichts in Valencia, mit verzicht auf andere Gerichtsstände ausgeführt wird.
SIEBTENS: Dieses Dokument ist Vetragspflichtig und diehnt als Beweislast bei jegliche auftretende Streitigkeit was aus der Durchführung dieses Transportes erfolgt, sofern nichts den CMR-Bestimmungen widerspricht.
ACHTENS: jede unerlaubte Kontaktaufnahme Ihres Unternehmens mit unseren Kunden, Absendern und Empfängern legitimiert ALL SCANDCARGO zu rechtliche Schritte gegenüber Ihnen. So versteht sich die Zusammenarbeit im Rahmen der Neutralität bezüglich Kunden, Absender und Empfänger. ALL SCANDCARGO ist in der spanischen Datenschutzbehörde enthalten und folgt strikt dessen
Bestimmungen zum Datenschutzgesetz. Der unabhängige Frachtführer, Handels und Verwalter die diesen Auftrag abschlieβen, sind für die vertraulichkeit gegenüber unseren Kunden verantwortlich, unter Annahme der Sanktionen bei Neutralitätsbruch bei einem geringen Verstoβ, von € 900,- bis auf € 4.000,-, einen groben Verstoβ, von € 4.001,- bis auf € 30.000,- und einen sehr groben Verstoβ, von € 30.001 bis auf € 60.000,-, abgesehen von den durch Ihr Handel entstandenen Schäden.
NEUNTENS: der Frachtführer haftet selber für jede Strafe die seinem Fahrer aufgesetzt wird; Uebergewicht, Tachoscheiben, fehlende Dokumentation, nationale und international Vorschriftenverstöβe. Wie auch über den vollen Warenwert bei Annahmeverweigerungen wegen der Durchführung des Transportes auβerhalb der vereinbarten Bedingungen und Fahrzeugbeibehaltung durch die von jedem Land zuständige Behörde. Bei Vertragsbruch werden wir Haftungsansprüche gegenüber dem Frachtführer gelten lassen. Der Frachtführer haftet mit seiner Transportversicherung für den kompletten Schadenswert und an Dritte, wegen Raub, Diebstahl, Unfall, Nässeschäden, Verpackungsschäden, Transportunsichere Verladung, Verderblichkeitsschäden, usw.
ZEHNTENS: Gesetz Gayssot: es ist zwingend, bei in Frankreich durchgeführte Transporte, daβ der Frachtführer die “Attestation Gayssot Gesetz” unterschreibt, damit ALL SCANDCARGO die Frachtrechnung von den jeweiligen französischen Kunden ausbezahlt bekommt. Ebenfalls ist es notwendig, ALL SCANDCARGO als Frachtführer in den Kästchen 16 un d 23 des CMR-Frachtbriefes zu notieren. Der Frachtführer verpflichtet sich hiermit diese Dokumente mit seiner Frachtrechnung und der original Transportdokumentation an ALL SCANDCARGO zu versenden.
(Das unterschreiben des Dokuments bestätigt lediglich, daβ unser Frachtführer keine Verantwortung gegenüber den französischen Kunden verlangen wird)
ELFTENS: im Falle einer Vertragsstornierung Ihrerseits, sind wir berechtigt Ihnen eine Strafe in Höhe von 50% der vereinbarten Fracht, mindestens aber € 500,.-, in Rechnug zu stellen.
30 Minuten nach widerspruchslosen Erhalt dieses Beförderungsauftrages gilt es automatisch als akzeptiert.
ZWOELFTENS: Lademitteltausch ist pflichtig. Bei nicht Tausch hat der Frachtführer 15 Tage nach Transportabschluβ zur Rückgabe. Diese Rückgabe muβ ebenfalls innerhalb dieser Frist
schriftlich nachgewiesen warden. Andernfalls warden wir Ihnen die Ladehilfsmittel in Rechnung stellen. WEuropaletten mit € 12 pro Palette.
DREIZEHNTES: ALL SCANDCARGO behält sich das Recht vor, bei schriftlich gerechtfertigte Kosten,sich diese aus der Frachtrechnung abzuziehen.
VIERZEHNTES: der Frachtführer ist mit all den Vertragsklausekn vetraut und einverstanden. Mit Durchführung des Transportes gibt seine ausdrückliche Zustimmung zu diesen Vertrag.
ALL SCANDCARGO S.L. C/Don Juan de Austria 38-4º, puerta 6. 46002 Valencia (España)
Tel. 902 91 00 18 / 96 206 22 85 Fax. 96 206 25 36